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Steckbrief
Zusammenfassung
Schicken Sie Ihre Schülerinnen und Schüler in dieser Selbstlerndiggie auf zwei Wahlbeobachtungsmissionen. In der reich illustrierten digitalen Lerneinheit für die Klassen 7 und 8 werden die Schülerinnen und Schüler mit einer ganzen Reihe von Wahlbeeinflussungen im fiktiven „Diggieland“ konfrontiert. Diese Negativbeispiele helfen ihnen dabei, nötige Wahlrechtsgrundsätze für eine demokratische Wahl abzuleiten (geheim, gleich, allgemein, unmittelbar, frei). Mit einer zweiten Wahlbeobachtungsmission in Deutschland stellen die Schülerinnen und Schüler unter Beweis, dass sie diese Wahlrechtsgrundsätze verinnerlicht haben. Mit einem Abschlusstest werden die Kenntnisse überprüft.
Zur intensiveren Vorbereitung steht Ihnen auch ein detaillierter Verlaufsplan zum Download zur Verfügung.
Möglicher Rahmenlehrplan-Bezug:
Das deutsche Wahlsystem
Notwendige fachliche Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler:
keine
Lernziele: Die Schülerinnen und Schüler …
inhaltlich:
methodisch:
Binnendifferenzierung:
mit Hilfestellungen
Optionaler Einsatz externer Tools:
keine
Mind. einzuplanende Zeit:
45 min
Die Wahlrechtsgrundsätze bilden das Fundament einer demokratischen Wahl und garantieren, dass diese fair und gerecht abläuft. In Deutschland sind die Grundsätze des Wahlrechts im Grundgesetz verankert und sorgen dafür, dass die politischen Wahlen legitim und frei von Manipulationen stattfinden. Die fünf zentralen Wahlrechtsgrundsätze sind: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl besagt, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben zu wählen, unabhängig von Geschlecht, Religion, sozialem Status oder Bildung. In Deutschland gilt dieses Recht ab dem 18. Lebensjahr. Dadurch wird sichergestellt, dass die gesamte Bevölkerung an der politischen Willensbildung teilnehmen kann.
Der Grundsatz der Unmittelbarkeit bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen direkt für die Kandidaten abgeben. Es gibt keine Zwischeninstanzen oder Wahlmänner, die das Ergebnis beeinflussen könnten. Jede Stimme zählt unmittelbar und fließt direkt in das Wahlergebnis ein.
Der Grundsatz der Freiheit der Wahl garantiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger frei entscheiden kann, ob und wen er oder sie wählen möchte. Es darf kein Druck von außen auf die Wählenden ausgeübt werden, und niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt werden. Dieses Prinzip sichert eine selbstbestimmte und unabhängige Wahl.
Die Gleichheit der Wahl besagt, dass jede Stimme denselben Wert hat. Unabhängig von Herkunft oder sozialem Status haben alle Wählerinnen und Wähler das gleiche Gewicht bei der Stimmabgabe. Eine Stimme eines Bürgers bzw. einer Bürgerin zählt nicht mehr oder weniger als die eines oder einer anderen.
Der Grundsatz der Geheimheit schützt die Wählerinnen und Wähler vor Nachteilen oder Druck, indem er sicherstellt, dass niemand erfahren kann, wie eine Person gewählt hat. Die Wahl findet in einer Wahlkabine statt, und die Stimmabgabe erfolgt verdeckt, um die Entscheidungsfreiheit zu garantieren.
Die Wahlrechtsgrundsätze sind von zentraler Bedeutung für die Demokratie. Sie stellen sicher, dass Wahlen gerecht, transparent und frei von äußeren Einflüssen ablaufen. Durch die Einhaltung dieser Prinzipien wird die politische Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, was das Vertrauen in das demokratische System stärkt.
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